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   BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 102/95   

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BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 102/95 (https://dejure.org/1997,3604)
BSG, Entscheidung vom 23.01.1997 - 7 RAr 102/95 (https://dejure.org/1997,3604)
BSG, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - 7 RAr 102/95 (https://dejure.org/1997,3604)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmittelführer - Prozeßkostenhilfegesuch - Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nachprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 543
  • DÖV 1998, 42
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 36/92

    Revision - Wiedereinsetzung - Berufung - Bedingung - Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 102/95
    Nach ständiger und gefestigter Rechtsprechung aller obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 5 mwN) ist ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von PKH formgerecht beantragt hat oder hieran ohne sein Verschulden gehindert war (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und Nr. 3 mwN), bis zur Entscheidung über den Antrag so lange als ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags aus dem Grunde der fehlenden Bedürftigkeit rechnen muß.

    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob Gerichtskosten entstehen, das Rechtsmittel einem Anwaltszwang unterliegt oder der Amtsermittlungsgrundsatz gilt (BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 5 mwN).

    Soweit eine Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumens der Berufungsfrist durch das Berufungsgericht erfolgt ist, ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß keine Unanfechtbarkeit dieser Entscheidung iS des § 202 SGG iVm § 548 ZPO anzunehmen ist (BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 5 mwN).

  • BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 102/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) kann demgegenüber das Vertrauen des Bürgers auf die Einhaltung der gewöhnlichen Postlaufzeit aufgrund besonderer Umstände, insbesondere durch Poststreik, erschüttert sein, so daß hieraus besondere Sorgfaltspflichten resultieren könnten bzw uU sicherere Übermittlungswege gewählt werden müßten (BGH NJW 1993, 1332 f und 1333 f; BFH, Urteil vom 14. Dezember 1994 - II R 35/92 -, NV 1995, 698 f; vgl auch BVerfG NJW 1995, 1210 f).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92

    Fristversäumnis - Technische Störung des eigenen Telefaxgerätes - Versagung der

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 102/95
    Der erkennende Senat ist zwar revisionsrechtlich nicht gehindert, den zur Beurteilung der Wiedereinsetzung relevanten Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln; er hält es jedoch für tunlich, daß die noch fehlenden Ermittlungen von dem ortsnäheren LSG nachgeholt werden (so auch BSGE 72, 158, 163 = SozR 3-1500 § 67 Nr. 7), zumal bei Zulässigkeit der Berufung ohnedies eine endgültige Entscheidung durch den Senat mangels tatsächlicher Feststellungen des LSG zum geltend gemachten Anspruch des Klägers nicht möglich ist.
  • BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61
    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 102/95
    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ablehnung der Wiedereinsetzung in der mit der Revision angefochtenen Entscheidung selbst oder aber in einem dieser Entscheidung vorausgehenden Beschluß erfolgt ist (BVerwGE 13, 141, 144 f); das Revisionsgericht kann in beiden Fällen selbst Wiedereinsetzung gewähren.
  • BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 453/93

    Zahlung eines Nachteilsausgleichs

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 102/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost in diesem Fall bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden des Bürgers gewertet werden (BAG EzA § 233 ZPO Nr. 15; BAG AP Nr. 31 zu § 233 ZPO 1977; BAG, Urteil vom 27. Januar 1993 - 5 AZR 397/92 -, unveröffentlicht; Urteil vom 8. Juni 1994 - 10 AZR 453/93 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 27.06.1975 - 10 BV 35/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Prozeßbevollmächtigter - Ende der Vertretung -

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 102/95
    Im PKH-Antrag ist jedenfalls deutlich zum Ausdruck gebracht worden, daß sich die Vertretung des Klägers zunächst auf das PKH-Verfahren beschränkt hat (vgl zu dieser Voraussetzung in anderem Zusammenhang: BSGE 40, 111 ff = SozR 1500 § 160a Nr. 8); diese Beschränkung ist auch wirtschaftlich nachvollziehbar.
  • BAG, 27.01.1993 - 5 AZR 397/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Poststreik

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 102/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost in diesem Fall bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden des Bürgers gewertet werden (BAG EzA § 233 ZPO Nr. 15; BAG AP Nr. 31 zu § 233 ZPO 1977; BAG, Urteil vom 27. Januar 1993 - 5 AZR 397/92 -, unveröffentlicht; Urteil vom 8. Juni 1994 - 10 AZR 453/93 -, unveröffentlicht).
  • BFH, 14.12.1994 - II R 35/92

    Versäumung der Revisionsfrist nach Wegfall des Hindernisses

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 102/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) kann demgegenüber das Vertrauen des Bürgers auf die Einhaltung der gewöhnlichen Postlaufzeit aufgrund besonderer Umstände, insbesondere durch Poststreik, erschüttert sein, so daß hieraus besondere Sorgfaltspflichten resultieren könnten bzw uU sicherere Übermittlungswege gewählt werden müßten (BGH NJW 1993, 1332 f und 1333 f; BFH, Urteil vom 14. Dezember 1994 - II R 35/92 -, NV 1995, 698 f; vgl auch BVerfG NJW 1995, 1210 f).
  • BVerfG, 05.11.2013 - 1 BvR 2544/12

    Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) im

    Nach übereinstimmender Rechtsprechung aller obersten Gerichtshöfe des Bundes (stellvertretend: BSG, Urteil vom 23. Januar 1997 - 7 RAr 102/95 -, SozR 3-1500 § 67 Nr. 11; BGH, Beschluss vom 23. Februar 2005 - XII ZB 71/00 -, FamRZ 2005, S. 789; BFH, Beschluss vom 11. Mai 2009 - II S 4/09 (PKH) -, juris; BVerwG, Beschluss vom 26. November 2009 - BVerwG 6 B 33/09 -, Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 169; BAG, Urteil vom 25. April 2013 - 8 AZR 287/08 -, juris) kann ein - potenzieller - Rechtsbehelfsführer Prozesskostenhilfe für den beabsichtigten Rechtsbehelf beantragen, dabei von der Einlegung des Rechtsbehelfs zunächst absehen und nach der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe den Rechtsbehelf einlegen, verbunden mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

    Dies gilt im Übrigen unabhängig von der Frage, ob Gerichtskosten entstehen, das Rechtsmittel einem Anwaltszwang unterliegt oder der Amtsermittlungsgrundsatz gilt (vgl. BSG, Urteil vom 23. Januar 1997, a.a.O.).

  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 96/01 R

    Urteilszustellung mittels eingeschriebenen Briefes - Wirksamkeitsvoraussetzung -

    Die abschließende Klärung überlässt der Senat dem LSG (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 11 und BSGE 72, 158, 163 = SozR 3-1500 § 67 Nr. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2005 - 9 S 2089/03

    Vertretungszwang bereits bei der Einlegung der Berufung bei dem

    Eine Wiedereinsetzung wäre zwar unter der Voraussetzung der Vorlage eines vollständigen und formgerechten Prozesskostenhilfeantrags möglich (einhellige Rechtsprechung vgl. BVerwG, Beschl. vom 06.11.1997 - 1 PKH 5/97 -, Beschluss vom 21.01.1999 - 1 B 3/99 -, - 1 PKH 1/99 - Buchholz 310, § 166 VwGO Nr. 38; BGH, Beschluss vom 31.08.2000 - XII ZB 141/00 - BSG, Urteil vom 23.01.1997 - 7 RAR 102/95 - NZF 1997, 543).
  • BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 8/00 R

    Sorgfaltspflichten des Anwalts bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Der erkennende Senat ist zwar revisionsrechtlich nicht gehindert, den zur Beurteilung der Wiedereinsetzung relevanten Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln; er hält es jedoch für tunlich, daß die noch fehlenden Ermittlungen - etwa zu einem Verschulden des Klägers selbst - vom LSG nachgeholt werden (vgl zu diesem Vorgehen BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 11; BSGE 72, 158, 163 = SozR 3-1500 § 67 Nr. 7).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - L 5 KA 42/06
    Unabhängig davon ist fraglich, ob selbst ein als solcher unanfechtbarer Bescheid des Beklagten das Gericht im Hauptsacheverfahren gegen den nachfolgenden Bescheid vom 02.09.2004 binden könnte, zumal selbst im gerichtlichen Verfahren die Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Nachprüfung des Rechtsmittelgerichts unabhängig davon unterliegt, ob sie in der mit dem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidung selbst oder in einem dieser Entscheidung vorausgegangenen Beschluss erfolgt ist (vgl. BSG 23.01.1997 - 7 RAr 102/95 - SozR 3 - 1500, § 67 Nr. 11; Keller, aaO, § 67 Rn. 19a).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2010 - L 14 AS 74/10

    Prozesskostenhilfe; Nichtzulassungsbeschwerde; Erfolgsaussicht; Beschwerdefrist;

    Es erscheint auch unter der Erwägung einer möglichst weitgehenden Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Verfahrensbeteiligten unabhängig von der Frage der Erhebung der Gerichtskosten, des Anwaltszwangs und des Amtsermittlungsgrundsatzes (BSG, Urteile v. 13. Oktober 1992 - 4 RA 36/92, v. 23. Januar 1997 - 7 RAr 102/95) für eine stattgebende Entscheidung nach § 67 SGG nicht ausreichend begründbar zu sein, dass ein "armer" Beteiligter vor Einlegung des Rechtsmittels die Entscheidung über sein Pkh-Gesuch abwarten dürfe.
  • BSG, 16.09.2013 - B 1 KR 60/13 B
    Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb des Rechtsmittelverfahrens die Bewilligung von PKH formgerecht beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über den Antrag solange als ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags aus dem Grund der fehlenden Bedürftigkeit rechnen muss (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 5 S 12 mwN; SozR 3-1500 § 67 Nr. 11 S 31 mwN; BVerfG NJW 2010, 2567 RdNr 18 mwN).
  • BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 41/98 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Das Revisionsgericht kann in einer solchen Situation selbst Wiedereinsetzung gewähren, oder - wenn insoweit noch weiterer Aufklärungsbedarf besteht - die die Wiedereinsetzung versagende Entscheidung des Berufungsgerichts aufheben und den Rechtsstreit zur Klärung der Voraussetzung des § 67 Abs. 1 SGG an das Berufungsgericht zurückverweisen (vgl BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 11 S 33; kritisch Zeihe, Sozialgerichtsbarkeit 1998, S 188).
  • BSG, 17.09.2013 - B 1 KR 61/13 B
    Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb des Rechtsmittelverfahrens die Bewilligung von PKH formgerecht beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über den Antrag solange als ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags aus dem Grund der fehlenden Bedürftigkeit rechnen muss (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 5 S 12 mwN; SozR 3-1500 § 67 Nr. 11 S 31 mwN; BVerfG NJW 2010, 2567 RdNr 18 mwN).
  • BSG, 30.01.2023 - B 5 R 67/22 BH

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Beurteilung der

    Wiedereinsetzung komme nach formgerechter Einreichung einer Nichtzulassungsbeschwerde nur in Betracht, wenn der PKH-Antragsteller vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung des Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit habe rechnen müssen (vgl dazu BSG Beschluss vom 23.1.1997 - 7 RAr 102/95 - SozR 3-1500 § Nr. 11 S 31 = juris RdNr 14; BGH Beschluss vom 13.4.2021 - VIII ZB 80/20 - juris RdNr 12 mwN) .
  • VG Göttingen, 11.10.2016 - 2 A 177/16

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag; Prozesskostenhilfeantrag; fiktives Vermögen;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2015 - L 8 SO 203/15
  • BSG, 24.10.2007 - B 7/7a AL 98/07 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2009 - L 11 B 12/08
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